Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,803
BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85 (https://dejure.org/1986,803)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 4 AZR 256/85 (https://dejure.org/1986,803)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 (https://dejure.org/1986,803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus ersichtlichen Sinn und Zweck der Tarifnormen, die für die Tarifauslegung die gleiche Bedeutung haben wie der Tarifwortlaut (vgl. BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) , erhält der zuvor zitierte Satz nämlich nur dann rechtliche Bedeutung, wenn von den Tarifvertragsparteien bei den genannten Beispielstätigkeiten ausdrücklich auf die all gemeinen Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen wird (wie z.B. bei "schwierigeren Buchhaltungsarbeiten" in der Gehaltsgruppe K 4).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Eine dement sprechende Tarifauslegung würde sich als gleichermaßen sinnwidrig, unzweckmäßig und kaum praktisch brauchbar erweisen, so daß ihr schon deswegen nicht der Vorzug gegeben werden könnte'(vgldie Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Eine dement sprechende Tarifauslegung würde sich als gleichermaßen sinnwidrig, unzweckmäßig und kaum praktisch brauchbar erweisen, so daß ihr schon deswegen nicht der Vorzug gegeben werden könnte'(vgldie Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Bei dieser Tarifgestaltung nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend an, daß bei der Anwendung der Gehaltsgruppen des MTV Metall Pfalz der allgemeine Grundsatz der Senatsre.chtsprechung zu gelten hat, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und singulär erwähnt wird, die allgemeinen, abstrakten tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr über prüft zu werden brauchen, sondern zugleich als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Da die Tarifvertragsparteien diesen Begriff ihrerseits nicht näher definiert oder konkretisiert haben, ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß sie ihn in seiner allgemeinen sprachlichen Bedeutung verwenden (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Entgegen der Meinung der Revision ist es ihnen gleichermaßen versagt, tarifliche Normen auf ihre allgemeine Zweckmäßigkeit wie auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    zugleich seiner früheren Rechtsprechung bei einer entsprechenden Tarifgestaltung im Einzelhandel (vgl. das Urteil des Senats vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Bei dieser Tarifgestaltung nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend an, daß bei der Anwendung der Gehaltsgruppen des MTV Metall Pfalz der allgemeine Grundsatz der Senatsre.chtsprechung zu gelten hat, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und singulär erwähnt wird, die allgemeinen, abstrakten tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr über prüft zu werden brauchen, sondern zugleich als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Eine dement sprechende Tarifauslegung würde sich als gleichermaßen sinnwidrig, unzweckmäßig und kaum praktisch brauchbar erweisen, so daß ihr schon deswegen nicht der Vorzug gegeben werden könnte'(vgldie Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
    Bei dieser Tarifgestaltung nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend an, daß bei der Anwendung der Gehaltsgruppen des MTV Metall Pfalz der allgemeine Grundsatz der Senatsre.chtsprechung zu gelten hat, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und singulär erwähnt wird, die allgemeinen, abstrakten tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr über prüft zu werden brauchen, sondern zugleich als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Sie haben die Vermutung für sich, daß sie den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (vgl. BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungsgruppe aus anderen Gründen erfüllt sind (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Das entspricht genau dem Grundsatz der Senatsrechtsprechung, wonach allgemeine, abstrakte Tätigkeitsmerkmale ohne besondere Prüfung dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer Lohn- oder Gehaltsgruppe singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie dessen Urteile BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel und 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel mit weiteren Nachweisen).

    Dabei nimmt der Senat Bedacht darauf, daß es nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte für Arbeitssachen ist, tarifliche Regelungen auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

    Tarifverträge unterliegen keiner Billigkeitskontrolle (BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 44/90 - AP Nr. 23 zu § 18 BetrAVG , zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern -

    Hierfür sprechen weiter zugleich die Übung im Arbeitsleben und die entsprechenden Tarifregelungen für zahlreiche Berufssparten, die nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dahin ausgelegt werden, daß allgemeine tarifliche Tätigkeitsmerkmale dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer bestimmten Lohn- oder Gehaltsgruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist dieser Tarifauslegung des erkennenden Senats und des Landesarbeitsgerichts auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie sich als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar erweist (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 415/88

    Vergütung einer jeden Einzeltätigkeit der Arbeitnehmer nach der in Betracht

    Den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen ist es nämlich versagt, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 2.

    Das Landesarbeitsgericht hat richtig erkannt, daß bei einer derartigen Tarifgestaltung der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung zu gelten hat; Wenn ein Arbeiter ein in einer Lohngruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, sind zugleich die entsprechenden allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale mit der Folge als erfüllt anzusehen, daß ihre Erfüllung nicht mehr gesondert zu überprüfen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge; Druckindustrie sowie die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel und 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 421/88

    Tarifliche Eingruppierung eines Hubstaplerfahrers in der Papierindustrie -

    Den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen ist es nämlich versagt, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 2.

    Das Landesarbeitsgericht hat richtig erkannt, daß bei einer derartigen Tarifgestaltung der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung zu gelten hat: Wenn ein Arbeiter ein in einer Lohngruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, sind zugleich die entsprechenden allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale mit der Folge als erfüllt anzusehen, daß ihre Erfüllung nicht mehr gesondert zu überprüfen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie sowie die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel und 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 420/88

    Eingruppierung eines Hubstaplerfahrers in der Papierindustrie - Erfüllung eines

    Den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen ist es nämlich versagt, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 2.

    Das Landesarbeitsgericht hat richtig erkannt, daß bei einer derartigen Tarifgestaltung der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung zu gelten hat: Wenn ein Arbeiter ein in einer Lohngruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, sind zugleich die entsprechenden allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale mit der Folge als erfüllt anzusehen, daß ihre Erfüllung nicht mehr gesondert zu überprüfen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie sowie die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel und 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 538/87

    Zahlung einer Zulage aufgrund der Beschäftigung auf einer Station mit Patienten,

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 678/87

    Vorrangige Berücksichtigung der regionalen Lohntabellen gegenüber den

  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93

    Eingruppierung eines Auswerters russischsprachiger Flugfunkverkehre

  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 782/87

    Eingruppierung in eine Tariflohngruppe - Begriffe der "Ausbildungsstätte" und der

  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88

    Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 623/98

    Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse - Klage

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 577/87

    Gerichtsverfassung: Deutsch als Gerichtssprache, Auslegung eines Erlasses der

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88

    Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 729/87

    Anspruch eines Maurers auf anteilige Zahlung eines 13. Monatseinkommens -

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 329/88

    Anspruch auf tarifliche Eingruppierung eines Sportlehrers an einer

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 658/87

    Anspruch auf anteilige Zahlung eines 13. Monatseinkommens - Revisionsgerichtliche

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 2 Sa 1998/94

    Tarifliche Altersgrenze - Piloten

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 395/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht